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Rahmenausschreibung des Golf-Club Peine-Edemissen E.V.

Die nachfolgende Rahmenausschreibung und die Platzregeln gelten für alle Turniere und RPR-Runden im Golfclub Peine-Edemissen e.V. Sie sind Bestandteil aller Einzelausschreibungen, es sei denn, dass in der jeweiligen Einzelausschreibung eine abweichende Regelung festgelegt wird.

 

Spielbedingungen: Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des DGV und den Platzregeln des GCPE. Handicaprelevante Turniere werden nach dem World Handicap System ausgerichtet. Einsichtnahme in die Verbandsordnungen im Sekretariat.

 

Spielleitung: Ist die Spielleitung in der jeweiligen Ausschreibung nicht namentlich genannt, gelten 3 anwesende Mitglieder des Spieleausschusses als Spielleitung.

 

Abschläge: Werden in der Einzelausschreibung festgelegt.

 

Stechen: Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung 1.

 

Anmeldung: Meldung zu einem Turnier erfolgt per Mail, durch Nutzung des Mail-Service der Internetseite www.gcpe.de oder über die PC Caddie App. Den Meldeschluss gibt die Einzelausschreibung vor. Gehen mehr Meldungen als die ausgeschriebene Teilnehmerzahl ein, so entscheidet der Eingang der Meldung. Telefonische und persönliche Anmeldungen werden nicht entgegengenommen

 

Nenngeld: Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

 

Ausgabe/ Abgabe Zählkarten: Die Zählkarten werden ab einer Stunde vor Beginn des Wettspieles im Sekretariat ausgegeben. Die Zählkarte ist im Sekretariat einzureichen. Sobald der Spieler das Sekretariat verlassen hat oder die Zählkarte in den Briefkasten geworfen wurde, gilt die Zählkarte als abgegeben.

 

Beendigung des Wettspiels/Preise: Ein Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet, sofern nicht durch Einzelausschreibung anders festgelegt. Es findet ein Mehrfachpreisausschluss statt. Davon ausgenommen sind Sonderpreise. Für die Preisverteilung gilt Brutto vor Netto, sofern die Einzelausschreibung nichts Anderes regelt. Erscheint ein Spieler zur Entgegennahme eines gewonnenen Preises nicht zur Siegerehrung, wird der Preis für ihn im Sekretariat zurückgelegt (max. 14 Tage).

 

Sonderpreise:

Nearest to the Pin

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgewählten Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung wird zum Lochrand gemessen, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben. Dafür kann die Stelle markiert werden.

Longest Drive

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem ausgewählten Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) der Bahn liegen.

 

Haustiere: Das Mitführen von Haustieren während des Turniers ist nicht gestattet.

 

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr: Unterbricht die Spielleitung das Spiel nach Regel 5.7, so wird es den Spielern durch folgende Signale mitgeteilt:

Signal für sofortiges Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: Ein langer Signalton einer Sirene.

Signal für sonstige Spielunterbrechungen: 3 kurze, aufeinander folgende Signaltöne.

Signal für Wiederaufnahme des Spiels: 2 kurze, aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene.

Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers – Regel 5.7b).

 

Üben zwischen dem Spielen von Löchern: Regel 5.5b wird wie folgt abgeändert:

Zwischen dem Spiel von zwei Löchern darf ein Spieler

Strafe für Verstoß: Grundstrafe am nächsten Loch

Für den Fall eines Verstoßes am letzten Loch der festgesetzten Runde zieht sich der Spieler die Strafe für dieses Loch zu.

 

Nutzung von Golfcarts: Spieler oder Caddies dürfen während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das kurzfristige Fahren/Mitfahren wird von der Spielleitung ausdrücklich gestattet. Ausnahme: bei körperlichen Behinderungen, die das Absolvieren eines Turniers ohne Beförderungsmittel nicht erlaubt, ist die Benutzung eines solchen gestattet. Die Notwendigkeit muss durch ein Attest nachgewiesen werden, das nicht älter als 1 Jahr sein darf.

Strafe für Verstoß: Grundstrafe für jedes Loch, an dem der Verstoß vorkommt. Geschieht der Verstoß zwischen zwei Löchern, gilt sie für das nächste Loch.

 

Datenschutz: Mit der Meldung zu einem Wettspiel erkennt der Spieler an, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der aushängenden Startliste veröffentlicht werden kann. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seines Handicap-Indexes, seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste sowie einiger Fotos (z.B. Siegerfotos) im Internet ein.

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass die im Rahmen des Rechtsgeschäftes erhobenen persönlichen Daten Ihrer Person unter Beachtung der Datenschutzgesetzte BDSGneu und EU-Datenschutzgrundverordnung, erhoben (DSGVO Art. 6 (1) a – f), verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.

Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass Ihr Einverständnis mit der Folge, dass kein reibungsloser Geschäftsablauf stattfinden kann, verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Ihre Widerrufserklärung (Recht nach DS-GVO, Art. 21) können Sie an: Golfclub Peine-Edemissen e.V., Dahlkampsweg 2, 31234 Edemissen oder per Mail: info@gcpe.de richten. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang der Widerrufserklärung Ihre Daten im gesamten Umfeld oben genannten Vereins, eventuell nach entsprechender Aufbewahrungsfrist, gelöscht.

Folgende Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten: 

 

Änderungsvorbehalt: Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Download Rahmenausschreibung (Stand 06.03.2024, Der Spielführer)